Worauf sollte man bei einem Gemeinschaftskonto achten?
Bei der Entscheidung für ein Gemeinschaftskonto stehen Paare oder gemeinschaftlich agierende Gruppen wie WGs vor verschiedenen Angeboten, die sich in Konditionen, Zugriffsrechten und Zusatzleistungen unterscheiden können. Ein sorgfältig ausgewähltes Gemeinschaftskonto erleichtert die gemeinsame Finanzverwaltung und kann zur effizienten Organisation beitragen. Hier sind essenzielle Aspekte, die beachtet werden sollten:
| Info | N26 | DKB | C24 |
|---|---|---|---|
| Name des Kontos | N26 Gemeinschaftskonto | DKB Gemeinschaftskonto | C24 Gemeinschaftskonto |
| Grundgebühr / Monat | 0 € mit N26 Standard | Kostenlos ab 700 Euro monatlichem Geldeingang | Kostenlos bei aktiver Nutzung |
| Kontoform | Oder-Konto | Oder-Konto | Oder-Konto |
| Kontoeröffnung | Video Ident & Post Ident | Video Ident & Post Ident | Video Ident & Post Ident & E-Ident |
| Kontowechselservice | |||
| Umwandlung Einzel- auf Gemeinschaftskonto | Ja, über eine Einladung | Nein, neues Konto eröffnen | Nein, neues Konto eröffnen |
| Bankkarte | Physische oder virtuelle Mastercard | 2 kostenlose Visa Debitkarten | Physische und virtuelle Mastercards |
| Geld abheben | |||
| In Deutschland | 3 kostenlose Abhebungen am Geldautomaten pro Monat in Euro. Für zusätzliche Abhebungen gilt eine Gebühr von 2 €. | Kostenlos | Kostenlos |
| In Euro | 1,70 % an Wechselgebühren | In Ländern mit Eurowährung kostenlos | Kostenlos |
| In Fremdwährung | 1,70 % Wechselgebühren | Kostenlos | Kostenlos |
| Weitere Funktionen | |||
| Kostenlos bezahlen | Weltweit ohne Auslandsgebühren | Im Euroraum , als Aktivkunde weltweit (700 Euro monatl. Geldeingang) | Weltweit ohne Fremdwährungsgebühren |
| Dispo | 8,90 % über dem EZB-Zinssatz bis zu 10.000 € Verfügungsrahmen | 10,50 % p. a. (9,90 % bei Aktivstatus) | 8,65 % p. a. (effektiver Jahreszins: 8,93 %) |
| Nachhaltigkeit | keine Informationen | DKB investiert in ökologische und soziale Projekte | keine Informationen |
| Einlagensicherung | Bis 100.000 € | Bis 100.000 € | Bis 100.000 € |
| Webseite | n26.de | dkb.de | c24.de |
Testkriterien für den Vergleich von Gemeinschaftskonten
Um einen transparenten und fairen Vergleich zu gewährleisten, haben wir eine Reihe von Testkriterien entwickelt, die alle relevanten Aspekte eines Gemeinschaftskontos abdecken. Diese Kriterien sollen nicht nur helfen, die Kosten und Gebühren zu verstehen, sondern auch die Qualität der angebotenen Dienstleistungen und die Benutzerfreundlichkeit für die gemeinsame Kontoführung zu bewerten.
Von der Kontoeröffnung über die Zahlungsabwicklung und Gebührenstruktur bis hin zu speziellen Features für die gemeinsame Finanzverwaltung – hier sind die Schlüsselaspekte, die wir in unserem Vergleich berücksichtigen:
- Zugänglichkeit für verschiedene Lebensgemeinschaften: Untersucht wurde, ob das Konto von Ehepartnern, Lebenspartnern, Wohngemeinschaften oder anderen Formen von Gemeinschaften geführt werden kann.
- Identifikationsverfahren: Prüfung der angebotenen Verfahren zur Identifikation der Kontoinhaber bei der Eröffnung, z.B. VideoIdent, PostIdent.
- Schufa-Prüfung: Bewertung der Relevanz eines Schufa-Eintrags für die Eröffnung und mögliche Angebote für Personen mit niedrigerem Schufa-Score.
- Transparenz und Fairness der Gebühren: Analyse der Gebührenstruktur für alltägliche Kontonutzung, inklusive Kontoführungsgebühren, Überweisungsgebühren und Gebühren für Daueraufträge.
- Gemeinsame Finanzverwaltung: Untersuchung spezieller Features zur Unterstützung der gemeinsamen Finanzverwaltung, z.B. gemeinsame Budgetplanung.
- Angebot an Karten: Überprüfung, ob und wie viele Giro- oder Kreditkarten zum Konto gehören und ob individuelle Einstellungen für jede Karte möglich sind.
- Unterstützung von Mobile Payment: Bewertung der Unterstützung moderner Bezahlmethoden wie Google Pay, Apple Pay für beide oder alle Kontoinhaber.
- Kosten und Verfügbarkeit von Bargeld: Analyse der Möglichkeiten und Kosten für Bargeldeinzahlungen und -abhebungen, insbesondere im Hinblick auf das Netzwerk der Geldautomaten.
- Kundenservice: Bewertung der Qualität und Erreichbarkeit des Kundenservices, insbesondere im Hinblick auf gemeinsame Anliegen.
Was ist das beste kostenlose Gemeinschaftskonto?
Im Test hat sich das N26 Gemeinschaftskonto als das beste kostenlose Gemeinschaftskonto erwiesen und ist eine ausgezeichnete Option für Paare, Wohngemeinschaften und andere Formen von Lebensgemeinschaften, die nach einer gemeinsamen Kontoführung suchen.
Einer der Hauptgründe für seine Beliebtheit liegt in der Gebührenstruktur: Das Konto bietet eine kostenfreie Kontoführung ohne versteckte Gebühren, was es besonders attraktiv für budgetbewusste Nutzer macht. Hinzu kommt die benutzerfreundliche mobile App, die eine einfache und intuitive Verwaltung der gemeinsamen Finanzen ermöglicht.
Mit Funktionen wie Echtzeit-Transaktionsbenachrichtigungen, Unterkonten zur Organisation der Finanzen und der Möglichkeit, gemeinsame Sparziele zu setzen, bietet N26 ein hohes Maß an Flexibilität und Kontrolle.
Zusätzlich erleichtert das N26 Gemeinschaftskonto den Alltag durch innovative Bezahlmethoden. Die Integration von Mobile Payment Lösungen wie Google Pay und Apple Pay ermöglicht es beiden Kontoinhabern, bequem und sicher mit ihrem Smartphone zu bezahlen. Die weltweit kostenlose Bargeldabhebung mit den dazugehörigen N26 Karten unterstreicht die Flexibilität und den Komfort, den dieses Konto seinen Nutzern bietet.

Finanzfuchs: Wir stellen uns vor
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Häufig gestellte Fragen zu Gemeinschaftskonten
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem „Oder-Konto“ und dem „Und-Konto“. Beim Oder-Konto kann jede:r Kontoinhaber:in unabhängig von den anderen auf das Konto zugreifen – also allein Überweisungen ausführen, Geld abheben oder Daueraufträge einrichten. Diese Form ist in der Praxis am gebräuchlichsten, da sie den Alltag erheblich vereinfacht. Beim Und-Konto hingegen sind alle Transaktionen nur mit Zustimmung aller Kontoinhaber:innen möglich. Das bedeutet, dass jede Zahlung gemeinsam freigegeben werden muss. Dieses Modell wird meist dann gewählt, wenn ein besonders hohes Maß an Kontrolle und Absprache erforderlich ist – zum Beispiel bei Erbengemeinschaften oder Geschäftsbeziehungen.
Ja, ein Gemeinschaftskonto kann sehr sinnvoll sein, besonders für Personen, die gemeinsame finanzielle Verpflichtungen haben, wie Paare oder Wohngemeinschaften. Es vereinfacht die Verwaltung von gemeinsamen Ausgaben wie Miete, Nebenkosten und Einkäufen, indem es einen zentralen Ort für diese Transaktionen bietet. Zudem fördert es Transparenz und Kommunikation über Finanzen innerhalb der Gemeinschaft. Voraussetzung dafür ist allerdings ein solides Fundament aus Vertrauen und klaren Absprachen unter allen Beteiligten.
Die meisten Banken erlauben keine direkte Umwandlung eines Einzelkontos in ein Gemeinschaftskonto. Stattdessen muss ein neues Konto eröffnet werden, an dem beide oder mehrere Personen als gleichberechtigte Kontoinhaber:innen geführt werden. Nach der Eröffnung kann das Guthaben vom alten Konto auf das neue Gemeinschaftskonto übertragen werden. Einige Banken bieten allerdings Ausnahmen an, bei denen eine Umwandlung nachträglich möglich ist – das sollte im Einzelfall direkt mit der Bank geklärt werden.
Ja, man kann definitiv ein gemeinsames Konto haben, auch wenn man nicht verheiratet ist. Viele Banken bieten die Möglichkeit, ein Gemeinschaftskonto einzurichten, ohne dass die Kontoinhaber in einer rechtlichen oder formalen Partnerschaft stehen müssen. Dies macht es ideal für Paare, Wohngemeinschaften oder sogar enge Freunde, die gemeinsame finanzielle Ziele oder Verpflichtungen haben, wie das Teilen von Miet- und Lebenshaltungskosten. Wichtig ist dabei, dass beide Parteien vollständiges Vertrauen zueinander haben und klare Vereinbarungen über die Nutzung des Kontos treffen, da beide Zugriff auf die gemeinsamen Mittel haben. Auch nützlich kann ein System wie bei N26 sein, hier haben beiden Parteien ein eigenes Girokonto und zusammen ein Gemeinschaftskonto. So geht die finanzielle Freiheit nicht verloren.
Die Frage, wie viel man auf ein Gemeinschaftskonto einzahlen sollte, hängt von den gemeinsamen Ausgaben und Zielen der Kontoinhaber ab. Eine gängige Praxis ist, dass jeder Beteiligte einen festen Betrag oder Prozentsatz seines Einkommens einzahlt, der ausreicht, um alle vereinbarten gemeinsamen Ausgaben zu decken, plus einen kleinen Puffer für unvorhergesehene Ausgaben. Es ist sinnvoll, regelmäßig zu überprüfen, ob der eingezahlte Betrag noch angemessen ist und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Entscheidend ist, dass alle Beteiligten sich über die Höhe der Einzahlungen einig sind und diese fair und nachhaltig für ihre finanzielle Situation gestaltet sind.
Bei einer Trennung empfiehlt es sich, das Gemeinschaftskonto gemeinsam zu schließen oder umzuwandeln – etwa in ein Einzelkonto. Idealerweise geschieht das in gegenseitigem Einvernehmen. Problematisch wird es, wenn keine Einigung erzielt werden kann. In solchen Fällen kann es nötig sein, rechtliche Schritte einzuleiten oder das Konto durch die Bank vorübergehend sperren zu lassen. Im Todesfall eines:einer Kontoinhaber:in kommt es auf die Art des Kontos an: Bei einem Oder-Konto bleibt die überlebende Person zunächst verfügungsberechtigt. Dennoch können Erb:innen Anspruch auf einen Anteil am Guthaben erheben. Bei einem Und-Konto wird das Konto in der Regel sofort gesperrt, bis die rechtliche Nachlassregelung abgeschlossen ist.
